Das Internationale Erbrecht
Die Auswahl des jeweils anzuwendenden Rechts im internationalen Bereich ist bisher nur in wenigen ausländischen Rechtsordnungen zugelassen. In den meisten Nachlassfällen kann nur ein Heimat- oder das Wohnsitzrecht gewählt werden. Wenn deutsches Erbrecht in den Nachlass einbezogen werden muss, können ausländische Staatsangehörige für das in der Bundesrepublik Deutschland gelegene nicht bewegliche Vermögen ohne Ausnahme nur die Anwendung des deutschen Rechts wählen. Dies gilt vor allem für Hausgrundstücke oder Wohnungen. Für international gelegene Grundstücke sind zunächst einmal die im jeweiligen Land geltenden Hausbau Kosten von Interesse beim Immobilienerbe.
Zwischen Internationalem und nationalem Erbrecht ist manches umstritten
Viele Länder wehren sich noch vehement dagegen, ein internationales Recht vor das eigene inländische gelten zu lassen. Auch ausländische rechtliche Institute, wollen eine sofortige, dingliche Wirkung von Immobilien Vermächtnissen oder Nießbrauch, im Hinblick auf deutsche Immobilien nicht anerkennen. Der Vermächtnisnehmer hat aus deutscher Rechtssicht nur einen Anspruch gegen den Erben. Dieser muss das Einräumen von Nießbrauchsrechten in notarieller Form beurkunden lassen.
Internationale Erbfälle nur mit anwaltlicher Hilfe abwickeln
Internationale Erbfälle sollten unbedingt mit einem in diesem Recht versierten Rechtsanwalt abgewickelt werden. Der Laie wird sich durch die ganzen internationalen Regelungen nicht hindurch finden. In sehr vielen Fällen mit Auslandsberührung gibt es besondere Problemstellungen, dies beginnt häufig schon mit der Nachlassplanung eine gute Beratung ist auf jeden Fall angeraten. Auch die Staatsbürgerschaft der einzelnen Miterben spielt hierbei eine Rolle. Bei einer Immobilie im Ausland kommt es zudem oft zu Streitigkeiten.
Dies ist keine Rechtsberatung, um rechtssichere Informationen zu erhalten konsultieren Sie bitte einen Anwalt.